Lebens- und Notlagen :: Wohnungslosigkeit

Wohnberechtigungsschein

Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen den Schein dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag über eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben Sie damit nicht.

Öffnungszeiten

Mo bis Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; zusätzlich Di 14:00 bis 16:00 Uhr und Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Träger

Stadt Rottenburg