Beantragung von Wohngeld
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Öffnungszeiten
Mo- Fr 8-12:00 Uhr; zusätzlich Di 14-16 Uhr u. Do 14-18 Uhr
- Königstraße 18 (Zugang über Burgsteige), 72108 Rottenburg am Neckar
- (07472) 165-424
- soziales@rottenburg.de
- https://www.rottenburg.de/wohngeld+beantragen.20139.htm?lnav=9079