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Beantragung von Wohngeld

Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.

Öffnungszeiten

Mo- Fr 8-12:00 Uhr; zusätzlich Di 14-16 Uhr u. Do 14-18 Uhr


Träger

Stadt Rottenburg