Lebens- und Notlagen :: Straffälligenhilfe

Ambulantes betreutes Wohnen für Straffällige

Ambulant Betreutes Wohnen ist ein niederschwelliges Angebot im Rahmen der Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67-69 SGB XII. Es richtet sich an straffällig gewordene Hilfesuchende, die bereits über einen eigenen Wohnraum verfügen und hier oder auch zu dessen Erhalt Unterstützung benötigen. Die Betreuung erfolgt individuell in unterschiedlicher Form, z.B. in Gesprächsangeboten, Telefonkontakten, Begleitung, Mithilfe, Anleitung, Beratung u.v.m. Die Gespräche können im ambulanten Büro wie auch im eigenen Wohnraum stattfinden. Die Betreuung mehrerer Personen in einem gemeinsamen Haushalt ist ebenfalls möglich.