Lebens- und Notlagen :: Wohnungslosigkeit
Wohnberechtigungsschein
Einen Wohnberechtigungsschein benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen den Schein dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie in eine Sozialmietwohnung einziehen. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag über eine Sozialmietwohnung abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialwohnung haben Sie damit nicht.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr; zusätzlich Di 14:00 bis 16:00 Uhr und Do 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- Königstraße 18 (Zugang über Burgsteige), 72108 Rottenburg am Neckar
- (07472) 165-424
- soziales@rottenburg.de
- https://www.rottenburg.de/wohnberechtigungsschein+beantragen.99464.htm?lnav=21