Lebens- und Notlagen :: Armut und Materielle Hilfen

Bildung und Teilhabe (BuT)

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungs- und Teilhabepaket genannt, dienen dazu, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen finanziellen Mitteln zu unterstützen. Sie sollen einen Beitrag zu einem erfolgreichen Schulbesuch leisten und eine aktive Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Sport, Kultur und Gesellschaft ermöglichen. Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gehört die Kostenübernahme für: - eintägige Schul- und Kitaausflüge, - mehrtägige Klassenfahrten, - Pauschale für den persönlichen Schulbedarf, - Schülerbeförderungskosten, - außerschulische Lernförderung, - die gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen, - Teilhabepauschale für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von 15 Euro monatlich = 180 Euro Jahresbudget. Anspruchsvoraussetzung ist der laufende Bezug einer der folgenden Leistungen: Bürgergeld nach dem Sozialgesetzbuch II, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: www.kreis-tuebingen.de/but

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Landkreis Tübingen