Lebens- und Notlagen :: Armut und Materielle Hilfen

KreisBonusCard und KreisBonusCard Junior

Mit der KreisBonusCard gibt es Ermäßigungen bei Vereinen, Organisationen oder in Geschäften. Man kann die Karte beantragen, wenn man eine der folgenden Sozialleistungen erhält: • Leistungen nach SGBII (Bürgergeld) • Leistungen nach SGBXII (Sozialhilfe) • Wohngeld • Asylbewerberleistungen • Kinderzuschlag (KiZ) Die Karte ist kostenlos und es gibt sie für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche (KreisBonusCard Junior).

Öffnungszeiten


Träger

Landkreis Tübingen